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Darum geht es bei der einheitlichen Finanzierung

Heute werden die Leistungen im Gesundheitswesen nicht einheitlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen (in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung) bezahlt die Krankenkasse 100 Prozent. Bei stationären Behandlungen (im Spital mit Übernachtung) übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent, bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim knapp die Hälfte der Kosten. Den Rest übernimmt jeweils die Krankenkasse. Dies führt zu Fehlanreizen: So werden Patientinnen und Patienten unnötig oft stationär behandelt, auch wenn eine ambulante Behandlung medizinisch sinnvoller und insgesamt günstiger wäre.

Die Reform, über die wir abstimmen, will diese Fehlanreize beheben. Sie will alle Gesundheitsleistungen einheitlich aus einer Hand finanzieren. Die Kantone sollen neu für mindestens 26,9 Prozent und die Kassen für höchstens 73,1 Prozent der Kosten aufkommen. Und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ambulant erbracht wird oder stationär. Umgesetzt werden soll die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Behandlungen ab 2028, in der Pflege ab 2032.

Spitex Schweiz empfiehlt ein «JA». Genau wie Bundesrat, Parlament, die Kantone und die allermeisten Akteure im Gesundheitswesen.

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